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BPatG, 05.02.2002 - 33 W (pat) 179/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 05.02.2002 - 33 W (pat) 179/01
Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein so gebräuchliches Wort, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß dem Zeichen die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
Radio von hier
Auszug aus BPatG, 05.02.2002 - 33 W (pat) 179/01
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best). - BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97
Partner with the Best
Auszug aus BPatG, 05.02.2002 - 33 W (pat) 179/01
Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRsp vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best). - BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89
Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus BPatG, 05.02.2002 - 33 W (pat) 179/01
Eine ersichtliche Täuschungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften setzt nicht nur die Unrichtigkeit einer Angabe voraus, diese muß zusätzlich auch geeignet sein, die beteiligten Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschlüssen (positiv) zu beeinflussen (BGH GRUR 1991, 852, 855 - Aquavit; BGH GRUR 1994, 519, 521 - Grand Marnier). - BGH, 03.02.1994 - I ZR 282/91
Zulässigkeit einer Vorlage an den EUGH zur Beurteilung der Vereinbarkeit eines …
Auszug aus BPatG, 05.02.2002 - 33 W (pat) 179/01
Eine ersichtliche Täuschungsgefahr im Sinne dieser Vorschriften setzt nicht nur die Unrichtigkeit einer Angabe voraus, diese muß zusätzlich auch geeignet sein, die beteiligten Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschlüssen (positiv) zu beeinflussen (BGH GRUR 1991, 852, 855 - Aquavit; BGH GRUR 1994, 519, 521 - Grand Marnier).